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| Zusatzleistungen | ||||
| Folgende Leistungen sind weder in der Grundtaxe noch in | ||||
| der Pflegetaxe enthalten und können separat in Rechnung | ||||
| gestellt werden: | ||||
| Pflegerische Einzelleistungen | ||||
| bei sonst noch selbständigen Bewohnerinnen und | ||||
| Bewohnern | ||||
| Kosten für Medikamente und Pflegematerialien | ||||
| zuhandender Krankenkasse bzw. des Heimbewohners | ||||
| /der Heimbewohnerin | ||||
| Krankentransporte und Begleitung nach Aufwand | ||||
| Radio- und Fernsehempfangsgebühren (gilt nur für | ||||
| selbständige und leicht pflegebedürftige Bewohnerinnen | ||||
| und Bewohner) werden von der Billag AG im Auftrag des | ||||
| Bundesamtes für Kommunikation direkt in Rechnung |
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| gestellt | ||||
| Telefonanschlussgebühren und Gesprächstaxen in | ||||
| der Pflegeheimabteilung (Altersheim-Bewohnern werden | ||||
| die Gesprächstaxen und Anschlussgebühren von der | ||||
| Swisscom direkt in Rechnung gestellt) | ||||
| Aufwendungen für persönliche Bedürfnisse nach | ||||
| Aufwand | ||||
Ärztliche Betreuung : Die Kosten für die ärztliche |
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| Betreuung werden den Bewohnerinnen und Bewohnern | ||||
| durch den behandelnden Arzt direkt in Rechnung gestellt | ||||
Todesfall: Der Pensionspreis kann bis 14 Tage nach |
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| dem Todestag erhoben werden. Für die Aufwendungen | ||||
| des Alters- und Pflegeheims im Zusammenhang mit | ||||
| Reinigungs- und Räumungsarbeiten können Fr. 300.--, | ||||
| oder dem Aufwand entsprechend mehr, in Rechnung | ||||
| gestellt werden. | ||||
| Zurück | ||||
| Das familiäre Altersheim und Pflegeheim direkt an der Limmat in Ennetbaden bei Baden | ||||